Hintergrund zur Ausbildung
In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen.
Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Zielgruppe
Personen, die im Unternehmen die Funktion eines Brandschutzhelfers wahrnehmen sollen bzw. schon ausüben.
Nutzen der Ausbildung
- Durch die Benennung von Brandschutzhelfern werden Auflagen von Feuerwehren, Brandversicherer, Berufsgenossenschaften, Ordnungs- und Baubehörden erfüllt.
- Sie werden im Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen praxisorientiert geschult und unterwiesen.
- Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von Bränden und im Besonderen von Brandrauch ausgehen.
Inhalte der Ausbildung
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1. Grundlagen im Brandschutz:
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C
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2. Brandschutzunterweisung:
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
- Unterweisung an einem Handfeuerlöscher
- Löschtaktik bei Löschversuchen
- Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
Abschluss
Rechtliche Grundlagen
- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 1
- Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2, Abs. 7.3
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen erforderlich
Hinweise
- Das Seminar Brandschutzhelfer entspricht den Vorgaben der DGUV Information 205-023
- Sie erfüllen die Fortbildungsempfehlung der DGUV Information 205-023, indem Sie alle 3 bis 5 Jahre eine Wiederholung der Ausbildung absolvieren.
- Das Seminar kann auch als Inhouseseminar im Rahmen einer Gruppenschulung durchgeführt werden.
- Es ist möglich, individuell auf die Belange der Unternehmen einzugehen.
Teilnehmerzahl
Maximal 15 Personen
Seminartermine
Seminardauer: 1 Tag
Termine
- 07.05.2025 (das Seminar ist ausgebucht)
- 18.09.2025
Seminarpreis
Der Seminarpreis von 290,00 € netto beinhaltet Theorie- und Praxisanteile sowie das offizielle Teilnehmerzertifikat.
Das Schulungsmaterial sowie auch ein Catering, kalte und warme Getränke sind ebenfalls inbegriffen.
Ihre Inhouseschulung
Ein Inhouse Training ist eine besonders ökonomische Form, Mitarbeiter weiterzubilden, denn damit sparen Sie Reisekosten, Reisezeit, Unterbringung und Spesen.
Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.