Hintergrund zur Ausbildung
Laut § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet,
alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen gewährleisten zu können.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 4 Abs.4 ist beschrieben, dass es auch zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört, regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmittel zu organisieren.
Diese Prüfungen werden durch befähigte Person (Elektrofachkräften)
im Sinne der BetrSichV für Prüfungen an ortsfesten elektrischen
Arbeitsmitteln durchgeführt.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieure.
Inhalte der Ausbildung
- ArbSchG, BetrSichV
- Allgemeine rechtliche Grundlagen
- Berufsgenossenschaftliche Regelwerke
- Normen (DIN, EN, VDE)
- Schutzmaßnahmen und Prüfungen
- Prüfungen von Überstromschutzeinrichtungen
- Prüfung an ortsfesten Maschinen und Anlagen
- RCD Prüfung (Auslösestrom, Abschaltzeit, Selektivität)
- RCD Prüfung (TN- und TT-Netz)
- Prüfung unter Berücksichtigung der VDE-Normen
- Gefährdungspotenzial bei Prüftätigkeiten
- Prüftechnik
- Wertung der Prüfergebnisse
- Praktische Übungen
- Abschlussprüfung (schriftlich und praktisch)
Ziele
Befähigung -befähigte Person- zum sicheren und fachgerechten Prüfen von ortsfesten elektrische Anlagen und Maschinen.
Abschluss
Teilnehmerzertifikat der Fachakademie
Voraussetzung
- Elektrofachkraft (DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100)
- Fachliche Ausbildung (Elektrotechnik)
- Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld
- Kenntnisse der einschlägigen Normen
- Beurteilung der ihm übertragenen Arbeiten
- Erkennen von Gefahren
Gültigkeit
Eine jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1 ist erforderlich.
Rechtliche Grundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 1203, Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Hinweise
Die Abschlussprüfung (schriftlich und praktisch) wird vom Trainer erarbeitet, an die TN ausgegeben und ausgewertet. In dem Fachseminar erhalten Sie die Qualifikation zur Prüfung für ortsveränderliche sowie für ortsfeste Anlagen -befähigte Person-. Bei dem Fachseminar handelt es sich um eine Kombischulung.
Teilnehmerzahl
Maximal 15 Personen
Seminartermine
Seminardauer: 3 Tage
Termine
- 18.06.2025 – 20.06.2025 (das Fachseminar hat Startgarantie)
- 22.10.2025 - 23.10.2025
- 04.03.2026 - 05.03.2026
- 02.09.2026 - 03.09.2026
Seminarpreis
Der Seminarpreis von 1.230,00 € netto beinhaltet Theorie- und Praxisanteile sowie die offiziellen Teilnehmerzertifikate für die befähigte Person ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel/Anlagen.
Das Schulungsmaterial sowie auch ein Catering, kalte und warme Getränke sind ebenfalls inbegriffen.
Ihre Inhouseschulung
Ein Inhouse Training ist eine besonders ökonomische Form, Mitarbeiter weiterzubilden, denn damit sparen Sie Reisekosten, Reisezeit, Unterbringung und Spesen.
Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.