Hintergrund zur Ausbildung
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können.
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist.
Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten.
Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage. Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
Zielgruppe
Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen.
Nutzen der Ausbildung
- Durch die Benennung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten werden Auflagen der Berufsgenossenschaften erfüllt.
- Sie werden auf die Prüftätigkeit als Befähigte Person praxisorientiert vorbereitet.
- Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von beschädigten Leitern und Tritten ausgehen können.
Inhalte der Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- Sinn und Zweck von Leitern u. Tritten
- Leiterarten
- Handhabung der DGUV Information 208-016
- Aufbau und Konstruktionen von Leitern u. Tritte
- Wartung, Prüfung und Dokumentation (Prüfbuch)
- Sachkundige (Befähigte) Person
- Merkmale der Prüftätigkeit
- Dokumentation der Prüftätigkeit
- Praxisbeispiele
- Schriftliche Prüfung
Abschluss
Voraussetzungen
Berufsausbildung im handwerklichen Bereich oder vergleichbare Kenntnisse
Hinweise
Das Seminar kann auch als Inhouseseminar im Rahmen einer Gruppenschulung durchgeführt werden. Es ist möglich, individuell auf die Belange der unternehmen einzugehen.
Seminartermine
Seminardauer: 1 Tag
Termine
- 04.06.2025
- 03.11.2025
- 30.04.2026
- 23.10.2026
Seminarpreis
Der Seminarpreis von 410,00 € netto beinhaltet Theorie- und Praxisanteile sowie das offizielle Teilnehmerzertifikat.
Das Schulungsmaterial sowie auch ein Catering, kalte und warme Getränke sind ebenfalls inbegriffen.
Ihre Inhouseschulung
Ein Inhouse Training ist eine besonders ökonomische Form, Mitarbeiter weiterzubilden, denn damit sparen Sie Reisekosten, Reisezeit, Unterbringung und Spesen.
Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.